1. Gegenstand
Der Vermieter vermietet an den Mieter,
eine AirGym AirTrack-Bahn HP 33 (2,80x14,00 m) inkl. Profihandgebläse + 2 Aufblasdüsen, Transporthülle und Spanngurt
Mietbeginn und Mietende werden per Mietvertrag festgelegt, ebenso die Kosten für den Zeitraum.
2. Übergabe
Der Mieter bestätigt mit Übernahme der AirGym AirTrack-Bahn HP33, im Folgenden ATB bezeichnet, den ordnungsgemäßen Zustand. Der Mieter verpflichtet sich die angemietete ATB sorgfältig und sachgemäß zu behandeln und im selben Zustand wie bei Anmietung zurückzustellen.
3. Pflichten des Mieters
a) Dem Mieter ist die Weitergabe der ATB an Dritte untersagt.
b) Bei Auftreten von Schäden ist der Mieter verpflichtet, die Benutzung der ATB sofort einzustellen und das Einvernehmen mit dem Vermieter herzustellen.
c) Der Mieter verpflichtet sich die ATB zum vereinbarten Termin zurückzustellen. Wird die ATB nicht oder nicht einschließlich aller vollständigen Einzelteile zurückgestellt, werden bis zur vollständigen Rückgabe Kosten in der Höhe von EUR €120,-- pro Tag in Rechnung gestellt.
4. Storno
Tritt der Mieter vom Mietvertrag innerhalb von 10 Tagen bis zum Liefertermin zurück, wird eine Stornogebühr von EUR € 50,-- erhoben. Bei einem späteren Storno werden 50 % der vereinbarten Mietkosten in Rechnung gestellt.
5. Haftung
Die Vertragsparteien stellen fest, dass die Nutzung der ATB eine einschlägige Erfahrung voraussetzt. Der Mieter erklärt über eine ausreichende Erfahrung mit der Nutzung der ATB zu verfügen und verpflichtet sich eine verantwortliche Person zu benennen, welche die persönliche Aufsicht für die Benutzung übernimmt.
a) Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die oben genannte verantwortliche Person über ein ausreichende Erfahrung im Umgang mit der ATB verfügt.
b) Der Mieter verzichtet für sich sowie für alle von ihm zugelassenen Nutzer der ATB für allfällige Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter im Zusammenhang mit der Nutzung aus der ATB, wobei dieser Haftungsausschluss nicht für den Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit gilt.
c) Der Mieter sowie die verantwortliche Person hält den Vermieter für allfällige Ansprüche Dritter schad- und klaglos.